ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand 24.02.2022

1. GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DigiDuck GmbH, Poststraße 61, 41516 Grevenbroich (nachfolgend „DigiDuck“), finden Anwendung auf alle Angebote und Vereinbarungen über die Nutzung des digitalen Learn + Info Management System (nachfolgend „System“) durch den Vertragspartner der DigiDuck (nachfolgend „Kunde“ genannt). Der Kunde und DigiDuck werden zusammen auch als „Parteien“ oder einzeln auch als „Partei“ bezeichnet.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht; diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und DigiDuck ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Kunde kann ein Abonnement („Abo“) hinsichtlich verschiedener gehosteter Inhalte des Systems (im Folgenden jeweils als ein „Service“ bezeichnet) durch Unterzeichnung des Einzelvertrages in Form eines Angebotes (im Folgenden als „Einzelvertrag“ bezeichnet) unter Bezugnahme auf diese AGBs und der Leistungsbeschreibung erwerben. In jedem Einzelvertrag wird in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung der jeweilige Service beschrieben. Diese AGBs, die Leistungsbeschreibung und der unterzeichnete Einzelvertrag (zusammen im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet) regeln das Abo des Kunden für den im Einzelvertrag vereinbarten Service.

(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen des Einzelvertrages, der Leistungsbeschreibung und diesen AGBs hat der Einzelvertrag Vorrang vor der Leistungsbeschreibung und die Leistungsbeschreibung Vorrang vor diesen AGB.

(3) Vorbehaltlich der Zahlung der Abo-Gebühren und der anfallenden Steuern durch den Kunden, erteilt DigiDuck dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Abo zur Nutzung des im Einzelvertrag vereinbarten Service. Der Kunde ist berechtigt, den Service nur für interne Zwecke des Kunden und nur in Übereinstimmung mit den vertraglichen Regelungen zu nutzen.

3. BERECHTIGTE NUTZER

(1) Ein berechtigter Nutzer ist jeweils eine namentlich benannte, natürliche Person. Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, ist nur Personal des Kunden berechtigt den Service zu nutzen. Dies umfasst Mitarbeiter sowie Führungskräfte des Kunden und vom Kunden eingesetzte Leiharbeitnehmer. Personal eines Dritten (z.B. Dienstleister des Kunden) können ebenfalls berechtigte Nutzer sein, wenn (i) dies erforderlich ist, (ii) zwischen dem Dritten und dem Kunden eine vertragliche Beziehung besteht und (iii) die Dritten im Einzelvertrag benannt wurden.

(2) Der Zugriff auf und die Nutzung der Services gilt für die im Einzelvertrag festgelegte Anzahl berechtigter Nutzer.

(3) Ein Wechsel, der einem berechtigten Nutzer zugeordneten natürlichen Person, ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die DigiDuck zulässig.

(4) Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit DigiDuck nicht gestattet, den vertragsgegenständlichen Service an Dritte weiterzugeben, Zugriff zu gewähren oder (öffentlich) vorzuführen.

(5) Die im Einzelvertrag niedergelegten Nutzungsparameter und deren abonnierte Anzahl an berechtigter Nutzer gelten mithin gesamthaft für eine Nutzung des Service durch den Kunden.

4. NUTZUNGSRECHTE

(1) DigiDuck räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit gem. Ziffer (4) beschränktes Recht zur Online-Nutzung des Service ein. Dies umfasst das Recht zum Zugriff auf die im Einzelvertrag vereinbarten Inhalte und die Erstellung von bei einem solchen Zugriff entstehenden Kopien des Programmcodes im Arbeitsspeicher des Kunden.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Service in weiterem Umfang zu nutzen als dies im Rahmen dieser AGB, der Leistungsbeschreibung und im Einzelvertrag ausdrücklich gestattet wird. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, (i) den Service anderen Dritten zugänglich zu machen, mit Ausnahme von Ziffer (3) Abs. (1), (ii) Bearbeitungen an dem Service vorzunehmen, oder (iii) den Service zu unterlizenzieren.

(3) Soweit die Bereitstellung von begleitenden Schulungsmaterialien vorgesehen ist, räumt DigiDuck dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags (Ziffer (4)) beschränktes Recht zum elektronischen Abruf und zum einmaligen Ausdruck dieser Materialien sowie zur Anfertigung einer Sicherungskopie ein.

(4) Durch den Vertrag werden keine Urheberpersönlichkeitsrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte übertragen. Daher verbleiben sämtliche Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte an dem Service und deren Dokumentation zu jeder Zeit bei DigiDuck und den Lizenzgebern von DigiDuck. Der Kunde darf keine Hinweise auf Urheberrechte oder andere Schutzrechtshinweise in Bezug auf den Service oder deren Dokumentation löschen, ändern oder verdecken.

5. KUNDENDATEN

(1) Alle Inhalte, Daten und Informationen, die der Kunde oder von ihm berechtigte Nutzer für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Service zur Verfügung stellt, speichert, sammelt, übermittelt oder erhält und alle Materialien, die DigiDuck auf Anweisung des Kunden oder von ihm berechtigte Nutzer im Zusammenhang mit dem Service zur Verfügung stellt, speichert, sammelt, übermittelt oder erhält, werden im Folgenden als „Kundendaten“ bezeichnet.

(2) Dem Kunden ist untersagt, Kundendaten hochzuladen, (i) die Rechte Dritter verletzen, (ii) die gegen anwendbares Recht verstoßen, (iii) die zu einem Rechtsverstoß der DigiDuck gegen geltendes Recht führen oder wahrscheinlich führen werden, (iv) die die Sicherheit des Services und/oder des Portals von DigiDuck beeinträchtigen oder wahrscheinlich beeinträchtigen werden, (v) die die Leistungsfähigkeit des Services und/oder des Portals von DigiDuck mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, oder (vi) die nicht viren- und/oder malewarefrei sind.

(3) Sollten Kundendaten gegen den vorstehenden Absatz (2) verstoßen oder im Falle eines Notfalls, einer Bedrohung oder einer wahrgenommenen Bedrohung des Service und/oder des Portals mit Bezug zu den Kundendaten, behält sich DigiDuck das Recht vor, die Kundendaten zu deaktivieren und offline zu nehmen oder unwiderruflich zu lösen. DigiDuck ist nicht für nachteilige Auswirkungen auf die Qualität des Service, die durch Kundeninhalte oder eine solche Deaktivierung zurückzuführen sind, verantwortlich.

(4) Der Kunde erteilt DigiDuck ein nicht ausschließliches, nicht unterlizensierbares, weltweites und zeitlich auf die Laufzeit gem. Ziffer (4) beschränktes Recht, Kundendaten zum Zweck der Erfüllung der Pflichten von DigiDuck aus dem Vertrag zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Kopieren, die Ausführung, die Verarbeitung, die Bearbeitung, auch durch Dritte, das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Übersetzungen, Ergänzungen, Weiterentwicklungen und das öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies notwendig ist, um den Service gegenüber dem Kunden zu erbringen.

(5) DigiDuck wird den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter oder sonstigen Rechten im Zusammenhang mit den Kundendaten geltend gemacht werden. Wird DigiDuck von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten in Anspruch genommen, so ist DigiDuck verpflichtet, alle notwendigen und rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Kunden die Führung des Rechtsstreits oder die Verhandlungen über dessen Beilegung zu ermöglichen, sowie den Kunden bei der Ermittlung und der Verteidigung des jeweiligen Anspruchs oder der Beilegung des Rechtsstreits zu unterstützen. Im Gegenzug wird der Kunde DigiDuck durch Übernahme der Kosten des Rechtsstreits, Zahlung angemessener oder mit dem Kunden abgestimmter Anwaltsgebühren, die DigiDuck im Rahmen der Führung des Rechtsstreits auf Anweisung des Kunden entstanden sind, sowie durch Zahlung auf rechtskräftige, gegen DigiDuck ergangene Titel oder vom Kunden genehmigte Vergleiche schadlos halten. DigiDuck steht es frei, sich auf eigene Kosten am Rechtstreit zu beteiligen.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für (i) die IT-Infrastruktur des Kunden, einschließlich deren Rechner, (ii) die Sicherheit und Nutzung der Zugangsdaten des Kunden und der Nutzer und (iii) jeglichen Zugang zum und Nutzung des Service direkt oder indirekt durch oder mittels der IT-Infrastruktur des Kunden und der Nutzer, mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden.

(2) Dem Kunden ist bei der Nutzung des Services Folgendes untersagt: (i) den Service oder die Materialien (soweit dies nicht nach zwingendem Recht oder nach diesem Vertrag erlaubt ist) ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurück zu entwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen; die Dokumentation darf jedoch zur internen Nutzung im erforderlichen Umfang kopiert werden; (ii) eine Nutzung des Service in einer Weise, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere Übermittlung von Informationen und Daten, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen; sowie (iii) den Betrieb oder die Sicherheit des Service zu gefährden oder zu umgehen.

(3) In Bezug auf die Kundendaten, die der Kunde an DigiDuck übermittelt oder anderweitig zur Verfügung stellt, ist der Kunde allein für deren Unversehrtheit verantwortlich und ergreift alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Kundendaten zu sichern und die mit der Speicherung oder Übermittlung der Kundendaten über die Service verbundenen Risiken, einschließlich der Gefahr des Datenverlusts, anderweitig zu mindern.

(4) Der Kunde erwirbt alle Rechte, die erforderlich sind, um die Kundendaten DigiDuck für Zugang und Nutzung im Rahmen des Service zur Verfügung zu stellen und stellt sicher, dass die Nutzung der Kundendaten durch den Kunden und/oder DigiDuck im Rahmen des Service allen anwendbaren Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters dieser Kundendaten entspricht.

(5) Wird DigiDuck von einem Lizenzgeber von Kundendaten aufgefordert, Kundendaten aus dem Service zu entfernen, oder erhält DigiDuck Kenntnis davon, dass Kundendaten möglicherweise anwendbare Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, kann DigiDuck dies dem Kunden mitteilen und in einem solchen Fall wird der Kunde diese Kundendaten unverzüglich aus dem Service entfernen. Falls der Kunde bei Erhalt einer solchen Mitteilung durch DigiDuck nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, kann DigiDuck die betreffenden Kundendaten deaktivieren, bis die potenzielle Verletzung behoben ist.

(6) Sofern der Kunde von DigiDuck für den Zugriff auf das System Passwörter erhält, sind diese geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Der Kunde wird ihm durch DigiDuck überlassene Standardpasswörter unverzüglich nach deren Übermittlung sowie danach in regelmäßigen Abständen ändern, sofern eine Änderung dieser Passwörter durch den Kunden möglich ist. Erhält der Kunde Kenntnis darüber, dass unbefugten Dritten die Passwörter bekannt sind bzw. bekannt sein könnten, hat der Kunde DigiDuck unverzüglich darüber zu unterrichten.

(7) Der Kunde unterrichtet alle zur Nutzung des Service berechtigten Nutzer über die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags und trägt die Verantwortung für deren Einhaltung.

(8) Pflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten.

7. ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Abo-Gebühren verpflichtet. Diese wird als Jahresgebühr bei Beginn des Vertragsjahres berechnet. Die Berechnung der Hinzunahme oder das Abschmelzen von Nutzern wird nach der Staffelstruktur berechnet. Eine sich daraus ergebende Differenz zur Jahresgebühr wird innerhalb von 30 Tagen ausgeglichen.

(2) DuckPoints werden nach der Bestellung sofort berechnet. Ihre Gültigkeit beträgt 36 Monate. Mit diesen wird die Nutzung der Schulungen und der seitens des Kunden hinterlegten Informationen bezahlt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

(3) Die vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann DigiDuck nach Mitteilung an den Kunden und ohne Einschränkung der Rechte und Ansprüche von DigiDuck aus dem Vertrag den Zugang des Kunden zu dem von der Nichtzahlung betroffenen Service aussetzen, bis die Entgelte beglichen sind. DigiDuck hält die für den Kunden eingerichtete Serviceumgebung auf dem System mindestens dreißig (30) Tage nach dem Zeitpunkt einer solchen Aussetzung aufrecht. Danach kann DigiDuck den Service beenden, wenn die Gebühren weiterhin unbezahlt sind.

(5) DigiDuck behält sich vor, seine Konditionen für DuckPoints und den Abo-Gebühren regelmäßig der Markt- und Preisentwicklung anzupassen. Diese Anpassung der Konditionen wird vier Wochen vor deren Eintritt den Kunden schriftlich mitgeteilt.

8. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

(1) Das Abo des Kunden beginnt zu dem im Einzelvertrag aufgeführten Starttermin des Abos und hat, soweit nicht im Einzelvertrag etwas anderes vereinbart wird, eine zwölfmonatige Anfangslaufzeit („Anfangslaufzeit des Abos“). Wird das Abo nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Anfangslaufzeit des Abos gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit um weitere zwölf (12) Monate (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit des Abos“). Sofern der Einzelvertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Verlängerungslaufzeit des Abos gekündigt wird, verlängert diese sich um weitere Zwölfmonatsintervalle, sofern diese nicht mit gleicher Frist zum Ende des jeweiligen Zwölfmonatsintervalls gekündigt wird.

(2) Mit Beendigung des Vertrages wird der Zugang für den Kunden zum System gesperrt. Der Kunde hat daher weder Zugriff auf das System noch auf ggf. dort vorhandene Kundendaten. Vom Kunden noch benötigte Kundendaten sind vor Beendigung des Vertrages von diesem zu sichern. Mit Beendigung des Vertrages ist DigiDuck berechtigt, auf dem System noch vorhandene Kundendaten zu löschen.

(3) Nicht genutzte DuckPoints werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gelöscht und können weder übertragen noch ausgezahlt werden.

(4) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch DigiDuck nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist liegt insbesondere vor, a. wenn der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstößt oder b. wenn DigiDuck gem. Ziffer (8) Abs. (4) berechtig ist, den Kunden wegen Zahlungsverzug zu sperren.

(6) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch DigiDuck ohne Bestimmung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist liegt insbesondere vor, a. wenn der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder b. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden Mangels die Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird oder der Kunde freiwillig oder unfreiwillig ein Verfahren zu seiner Auflösung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat.

(7) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

(1) Jede allgemein verfügbare Version des Service ist frei von Sachmängeln, wenn sie im Wesentlichen mit den Angaben im Einzelvertrag einschließlich deren Aktualisierungen übereinstimmt. Liegt ein Sachmangel vor, wird DigiDuck nach eigenem Ermessen entweder (i) den Mangel im Service beheben, (ii) den Service ersetzen, oder (iii) das Abo für den Service kündigen und die für den Service während der aktuellen Laufzeit des Abos gezahlten Gebühren erstatten. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass DigiDuck dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

(2) Liegt ein Rechtsmangel vor, wird DigiDuck nach eigenem Ermessen entweder, (i) den Service ändern, (ii) die entsprechenden Rechte erwerben, oder (iii) das Abo für den Service kündigen und die für den Service während der aktuellen Laufzeit des Abos gezahlten Gebühren erstatten.

(3) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen der DigiDuck unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen.

(5) DigiDuck übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Nutzung der Leistung durch den Kunden dazu führt, dass der Kunde Gesetze, Regelungen, Voraussetzungen oder Richtlinien staatlicher Behörden einhält.

10. ANSPRÜCHE DRITTER

(1) Für den Fall, dass ein Dritter Ansprüche aus Schutzrechten (insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen gewerblichen Schutzrechte behauptet), die der Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis am Service entgegenstehen, so hat der Kunde DigiDuck unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Stellt der Kunde die Nutzung des Service aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Er wird die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Dritten nur im Einvernehmen mit der DigiDuck führen oder DigiDuck zur Führung der Auseinandersetzung ermächtigen.

(2) Dies gilt entsprechend, soweit ein Dritter Ansprüche gegenüber DigiDuck behauptet, die auf Handlungen des Kunden, der berechtigten Nutzer oder auf Kundendaten zurückzuführen sind.

11. HAFTUNG

DigiDuck haftet für Schadens- und Aufwendungsersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag nach den folgenden Regelungen:

(1) DigiDuck haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) DigiDuck haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten). DigiDuck haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Einzelvertrages vorhersehbar war.

(4) Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelvertrages gehen die Parteien davon aus, dass insgesamt die für den jeweils betroffenen Service während eines Zeitraumes von 3 Monaten gezahlte Abo-Gebühr den typischen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden insgesamt abdeckt. Die Parteien beschränken daher in Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) die Haftung von DigiDuck der Höhe nach insgesamt auf die für den jeweiligen Service während eines Zeitraumes von 3 Monaten gezahlte Abo-Gebühr. Bei mehreren Fällen in einem Kalenderjahr ist die Haftung von DigiDuck insgesamt beschränkt auf die im Einzelvertrag für 12 Monate vereinbarten Abo-Gebühren..

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung von DigiDuck für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß vorstehenden Absätzen (1) bis (4) bleiben unberührt.

(6) Für den Verlust von Daten haftet DigiDuck nur in Höhe des Aufwands, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und adäquat Datensicherungen durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(7) Soweit die Haftung wirksam nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiDuck.

(8) Für alle Ansprüche gegen DigiDuck auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. HÖHERE GEWALT

(1) Keine der Parteien hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt zu vertreten.

(2) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen bei Subunternehmern von DigiDuck, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Pandemien, Epidemien, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacks) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen.

(3) Die Parteien werden sich gegenseitig über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

13. ÜBERTRAGUNG, ABTRETUNG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt den Vertrag über den Service als Ganzes oder in Teilen auf einen Dritten zu übertragen oder Forderungen gegen DigiDuck abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) DigiDuck ist berechtigt, Rechte und Verpflichtungen unter diesem Vertrag als Ganzes oder in Teilen jederzeit ohne Ankündigung abzutreten, zu übertragen oder anderweitig darüber zu verfügen.

(3) Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(4) Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

14. VERJÄHRUNG

Alle Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch nach 36 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Leistung erbracht oder die betreffende Pflichtverletzung begangen wurde. Die gesetzlichen Verjährungsregeln für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund von arglistiger Täuschung und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

15. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

(1) DigiDuck verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. von Ansprechpartnern des Kunden, nutzungsberechtigten Nutzern) soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung, den Betrieb des Systems sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind aus unseren Datenschutzhinweisen ersichtlich.

(2) Mit der Anmeldung auf dem System erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, unter Beachtung sämtlicher aktuell geltender Datenschutzgesetze, bis auf Widerruf einverstanden.

(3) Insofern auch personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z.B. von Mitarbeitern des Kunden) verarbeitet werden, ist ergänzend ein Vertrag zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

(4) DigiDuck verpflichtet sich angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der Dienste und Kundeninhalte zu schützen.

16. VERTRAULICHKEIT

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Erkenntnisse und Informationen, die sie anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangen bzw. erlangt haben, vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen gegenüber Außenstehenden zu bewahren.

(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.

(3) Insbesondere verpflichten sich die Parteien, alle ihnen überlassenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Sie werden diese Informationen vorbehaltlich der unten genannten Regelungen nicht Dritten zugänglich machen und sie ausschließlich im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit verwenden.

(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, • welche zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung bereits bekannt waren oder • welche zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt bereits veröffentlicht sind oder • später, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, durch Dritte veröffentlicht werden oder • welche rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung erhalten wurden oder • welche durch schriftliche Erklärung beider Parteien ausdrücklich freigegeben wurden oder • welche auf Grund gesetzlicher Informationspflichten preiszugeben sind.

(5) Die Parteien werden alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die vertrauliche Behandlung sicherzustellen. Insbesondere werden sie vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit erhalten müssen (need to know). Über diesen Personenkreis hinaus dürfen durch DigiDuck die vertraulichen Informationen Personen von verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz (AktG) zugänglich gemacht werden, die für die Entscheidung im Rahmen dieser Zusammenarbeit zuständig sind. Diese Personen sind zur vertraulichen Behandlung dieser vertraulichen Informationen zu verpflichten.

(6) Sofern es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Parteien erforderlich wird, Dritte (z. B. Subunternehmer, Lieferanten, Konsultanten) einzuschalten und vertrauliche Informationen an diese weiterzugeben, sind mit den Dritten entsprechende schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB sowie des Vertrages sicherzustellen.

(7) Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen einschließlich aller davon gefertigten Kopien herauszugeben. Zurückbehaltungsrechte können insoweit nicht geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Unterlagen, die von der anderen Partei zur Vertragserfüllung oder zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt werden.

(8) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt 3 Jahre nach Beendigung dieses Vertrages fort.

(9) DigiDuck darf wie nachfolgend beschrieben, Analysen erstellen, in denen (teilweise) Kundendaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung des Service durch den Kunden ergeben („Analysen“). In Analysen werden Daten anonymisieren und aggregieren. Analysen können für die folgenden Zwecke genutzt werden: • Produktverbesserung (insbesondere Produktmerkmale und –funktionen, Workflows und User Interfaces) und die • Entwicklung neuer Produkte und Services; • Ressourcen- und Supportverbesserung; • interne Bedarfsplanung; • Verbesserungen der Produktperformance; • Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität;

(10) Öffentliche Ankündigungen Keine Partei macht oder veröffentlicht Ankündigungen, Aussagen, Pressemeldungen oder andere Werbe- oder Marketingmaterialien, die Preise und Bedingungen dieses Vertrages betreffend ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen versagt, Bedingungen unterstellt oder verzögert werden darf. Während der Laufzeit des Einzelvertrages gewährt der Kunde DigiDuck das Recht, den Namen und das Logo des Unternehmens in eine öffentliche Liste seiner Kunden aufzunehmen.

17. ÄNDERUNGSVORBEHALT

(1) DigiDuck hat das Recht, diese AGB und/oder die Leistungsbeschreibung zu ändern und oder zu ergänzen.

(2) Beabsichtigte Änderungen der AGB und/oder der Leistungsbeschreibung werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform (insbesondere via E-Mail) mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht und setzt die Inanspruchnahme des Service nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die AGBs mit Ablauf der Frist – frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens – als wirksam vereinbart.

(3) Bei Änderungen des Services durch DigiDuck, die unter die Regelung der Leistungsbeschreibung fallen, kommt diese Ziffer nicht zur Anwendung.

(4) Bei Änderungen des Services durch DigiDuck, die nicht unter die Regelungen der Leistungsbeschreibung fallen, steht dem Kunden kein Widerspruchsrecht im Sinne des vorstehenden Absatzes (2) zu, sondern ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Wirksamwerden der Änderung, welches der Kunde innerhalb der genannten Frist ausüben muss, zu.

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB (sofern kein Fall von Ziffer 17 vorliegt) sowie sonstiger Bestandteile des Vertrages, insbesondere des Einzelvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftformerfordernis. Die Schriftform im Sinne dieser AGB erfordert – auch, soweit sie an anderer Stelle verlangt wird – die eigenhändige Unterschrift und die Übermittlung des unterschriebenen Dokuments im Original oder per Telefax.

(2) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Gerichtsstand ist Grevenbroich.

(4) Falls einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden sollten, oder diese Lizenzbedingungen Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung werden die Parteien eine solche Ersatzbestimmung vereinbaren, wie sie die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bekannt gewesen wäre. Sollte eine Ersatzbestimmung nicht zustande kommen, gilt § 306 Abs. 2 BGB entsprechend.