Vernachlässigte Unterweisungspflichten!
Rechtliches Risiko für Unternehmer und Geschäftsführer und warum DigiDuck Sie davor schützen kann!
Gemäß Arbeitsschutzgesetz §12 sind Unternehmen verpflichtet, sämtliche Beschäftigte (das bedeutet auch Praktikanten, Auszubildende, Bürokräfte, Lagerarbeiter, Kraftfahrer, etc.) vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens 1x jährlich über die Gefahren und Belastungen bei der Arbeit und die Verhütung von Arbeitsunfällen zu unterweisen. Genaueres regelt hierzu die DGUV Vorschrift 1 u.a. im § 4. Gleiches gilt auch für die Themen Erste Hilfe, Brandschutz und Datenschutz. Dies kann durch innerbetriebliche Schulungen, oder über geeignete externe Dienstleister erfolgen. Den Nachweis der erfolgreichen Durchführung je Mitarbeiter muss das Unternehmen revisionssicher dokumentieren.
Was viele Unternehmer nicht wissen ist, dass diese Verpflichtung für das Unternehmen bereits schon ab „einem“ Mitarbeiter gilt! Dies wird häufig verwechselt mit der „sicherheitstechnischen Betreuung“ in Form von betriebsinternen Ersthelfern oder externen Beratern und Betriebsärzten. Diese gelten zusätzlich zur Pflichtunterweisung abgestuft erst ab einer Mindestanzahl von Mitarbeitern. Genaueres hierzu regelt die DGUV. Dies zu verwechseln und keine Pflichtunterweisungen durchzuführen ist fatal, da der Arbeitgeber somit seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt!
Unternehmer oder Geschäftsführer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, laufen Gefahr für diese Unterlassung im Schadensfall persönlich rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Im extremsten Fall kann dies als Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassung gewertet werden. Diese strafrechtlichen Konsequenzen können nicht nur zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen, sondern auch zu Berufsverboten. Gerne wird dies als Säbelrasseln, als „soweit wird es nicht kommen“ abgetan. Allerdings ereignen sich in Deutschland jährlich ca. 1 Mio. meldepflichtige Arbeitsunfälle, davon ca. 700 tödlich. Wer sich dann mit den Ermittlungsmethoden von Überwachungsbehörden für Arbeitsschutz und Staatsanwaltschaften auseinandersetzen muss, der hört immer die gleichen Fragen, die nach einem Arbeitsunfall gestellt werden:
- Gab es für die Tätigkeit / den Arbeitsplatz, bei der der Unfall geschehen ist eine Gefährdungsbeurteilung?
- Wann ist die verunglückte Person zuletzt unterwiesen worden und wo ist der Nachweis?
- Wurden dieser Person geeignete Anweisungen erteilt?
Es muss aber nicht immer erst ein Unfall passieren. Denn auch eine anonyme Anzeige wegen Unterlassung durch ehemalige Mitarbeiter, Betriebsräte, Mitbewerber oder sonstiger Personen kann für den Geschäftsführer zu erheblichen Problemen und Bestrafung führen.
Oft wird nach einer Bestrafung des Geschäftsführers nicht bedacht, dass nur solche Personen ein Unternehmen führen dürfen, die im gesetzlichen Sinne zuverlässig sind. Dies kann dann das ganze Unternehmen in Bedrängnis bringen, nicht nur den Unternehmer / Geschäftsführer in persona.
Die Aufgabe besteht nun darin, dass der Unternehmer die bestehenden Gefährdungen von Tätigkeiten ermitteln und bewerten muss. Die Maßnahmen, die sich aus der Beurteilung ergeben, sind an die Beschäftigten durch Pflichtunterweisungen zu vermitteln, zu prüfen und der erfolgreiche Abschluss zu dokumentieren.
In einer Welt, in der Zeit ein sehr kostbares Gut geworden ist, ist die Organisation von Präsenzschulungen ein komplexes und kostspieliges Thema. Denken wir z.B. an pandemische Beschränkungen von Zusammenkünften in einem Schulungsraum. Dazu kommen evtl. sprachliche Barrieren, denn die Beschäftigten müssen in einer Sprache unterwiesen werden, die sie verstehen können. Es kann heutzutage nicht mehr davon ausgegangen werden, dass eine Unterweisung in deutscher Sprache jeden Beschäftigten erreicht. Hinzu kommen Raum- und Verpflegungskosten während der Präsenzschulung sowie Nachschulungen all der Mitarbeiter, die nicht anwesend waren.
Ein kostengünstiges, mehrsprachiges, audiovisuelles e-Learning-Tool mit Abschlusstests, Zertifikaten, sowie einer automatisierten Überwachungsfunktion von Fristen, Themen und Gewährleistung, ist hier durchaus hilfreich und sichert das Management gegen Organisationsverschulden ab. Erweitert um ein Info-Management-Tool, das die Übertragung von rechtlich notwendigen Informationen an die Mitarbeiter ermöglicht. Und das auch für Mitarbeiter über eine App, die über keine Mail-Adresse oder PC verfügen, aber ein Handy. Abschließend ein professionelles Controlling, in dem die Teilnehmerlisten, Schulungsbescheinigungen und Nachweise der Informationsübergabe zum Nachweis gegenüber den Aufsichtspersonen von Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsschutz-Behörde dokumentiert sind.
Genau das ist DigiDuck. Von uns für Sie entwickelt, damit Sie sich beruhigt voll und ganz auf Ihre geschäftlichen Aufgaben konzentrieren können und Ihre gesetzlichen Pflichten nicht vernachlässigen.