ÜBERSICHT AN SCHULUNGSMATERIAL
Direkt loslegen ohne Aufwand!
ARBEITSSICHERHEIT (Pflicht)
Um der jährlichen Unterweisungspflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz nachzukommen, wurde diese digitale Unterweisung nach den Anforderungen der DGUV entwickelt. Die interaktive Führung wird begleitet von einem Sprecher sowie Hyperlinks zu wichtigen Quellen und relevanten Dokumenten die als PDF im Programm integriert sind. In dem Abschnitt “Unfallanzeige“ wird beispielsweise nicht nur die Pflicht zur Dokumentation in Ton und Schrift vermittelt, sondern mit dem Modul auch gleich ein Unfallmeldezettel zur Verfügung gestellt. Mehr erfahren
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz, §12 Unterweisung „Verpflichtet Unternehmer die Mitarbeiter zu unterweisen“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.3 „Richtlinie für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichen“
Themen in dieser Unterweisung
Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wegeunfall, Verhalten bei Unfällen, Unfallanzeige, Prävention: Arznei- und Suchtmittel; Elektrogeräte; Stolpern, Stürzen, Ausrutschen; Gefahrstoffe; Dienstwagen PKW, Sicherheitskennzeichen
BRANDSCHUTZ (Pflicht)
Wann wurde bei Ihnen das letzte Mal eine Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter durchgeführt? Statistisch gesehen schaffen 2/3 der Unternehmen es nicht, ihr Personal ausreichend zu schulen. Mit der DigiDuck-Pflichtunterweisung zum Thema Brandschutz hat der Schulungsmangel zur Brandverhütung ein Ende. Mehr erfahren
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz §10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen „Fordert Unternehmer auf, Maßnahmen zu treffen die zur Brandbekämpfung erforderlich sind“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.3 „Richtlinie für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 „Richtlinie für Maßnahmen gegen Brände“
Themen in dieser Unterweisung
Brandverhütung, Brandursache, Brandbekämpfung, Brandschutzordnung, Melde- & Löscheinrichtungen, Evakuierung, Brandschutz in ihrem Betrieb
ERSTE HILFE (Pflicht)
Trotz aller Schutzmaßnahmen können Arbeitsunfälle von Mitarbeitern nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Daher verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen, „Erste Hilfe“ als Pflichtunterweisung im Betrieb allen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Dies muss zusätzlich zu der Ausbildung von Ersthelfern erfolgen. Die Mitarbeiter werden in den wichtigsten Grundregeln geschult, um bei einem Notfall, lebensrettende Maßnahmen einleiten zu können. Wie man mit einfachen Schritten bei Notfällen sicher und richtig reagieren kann und was z.B. eine Rettungskette ist, erfahren Ihre Mitarbeiter in dieser Unterweisung. Mehr erfahren
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz §10 Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen „Fordert Unternehmer auf, Maßnahmen zu treffen die zur Brandbekämpfung erforderlich sind“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.3 „Richtlinie für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichen“
- Strafgesetzbuch § 323 C Unterlassene Hilfeleistung „Verpflichtet indirekt Erste-Hilfe zu leisten.“
Themen in dieser Unterweisung
Rettungskette, Sofortmaßnahmen, Weitere Maßnahmen, Rettungszeichen, Erste Hilfe in ihrem Betrieb
DATENSCHUTZ (Pflicht)
Die Rechtsgrundlagen des Datenschutzes sind von zentraler Bedeutung für jedes Unternehmen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zu hohen Strafen führen und das Ansehen Ihres Unternehmens beeinträchtigen. Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkten oder indirekten Zugang zu personalisierten Daten haben, zum Thema Datenschutz zu unterweisen. Denn bei ihnen besteht ein hohes Risiko, gegen die Vorgaben der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften zu verstoßen. Insgesamt ist das E-Learning zum Thema Datenschutz ein wichtiger Bestandteil unseres Schulungsangebots. Durch diese Unterweisung werden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert und informiert, was dazu beiträgt, dass sie die Vorschriften des Datenschutzes einhalten und somit Ihr Unternehmen und Ihre Kunden schützen. Mehr erfahren
Eine Pflicht, Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz durchzuführen, lässt sich vor allem aus folgenden Vorgaben der DSGVO ableiten:
“Verantwortliche dürfen personenbezogene Daten ausschließlich auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben verarbeiten (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO). Das ist nur möglich, wenn die Mitarbeiter wissen, wie und wann eine Verarbeitung rechtmäßig ist. Die Dokumentation, dass ein Unternehmen oder eine Behörde Datenschutzschulungen durchgeführt hat, erleichtert den Nachweis des Trainings im Rahmen der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).”
“Verantwortliche dürfen nach DSGVO personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn technische und organisatorische Maßnahmen das Risiko von Datenschutzverstößen minimieren (Art. 32 DSGVO). Eine der organisatorischen Maßnahmen ist die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zum Datenschutz. Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter zu überwachen und zu überprüfen (Art. 39 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO).”
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz, §12 Unterweisung „Verpflichtet Unternehmer die Mitarbeiter zu unterweisen“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.3 „Richtlinie für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichen“
Themen in dieser Unterweisung
Rechtsgrundlagen, Grundsätze der Datenverarbeitung, Erlaubnisgründe, Betroffenenrechte, Datenpannen, Datenschutzverstöße, Datenschutzbeauftragte
DIENSTWAGEN (Pflicht)
Mit der Zunahme von Dienstwagen in Unternehmen aller Branchen und Größen ist auch der Bedarf an verbindlichen Regelungen rund um die Dienstwagennutzung gestiegen. Alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von den Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne des §1 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung. Der Einsatz des Arbeitsmittels “Dienstwagen“ hat somit für den Arbeitgeber weitreichende Konsequenzen im Hinblick auf die von ihm zu beachtenden Arbeitsschutzvorschriften. Daraus ergibt sich unter anderem auch die jährliche Unterweisungspflicht seiner Beschäftigten nach §12 Arbeitsschutzgesetz. Mehr erfahren
Um dieser rechtskonform nachzukommen, wurde diese digitale Unterweisung nach den Anforderungen der DGUV entwickelt. Die interaktive Führung wird begleitet von einem Sprecher sowie Hyperlinks zu wichtigen Quellen und relevanten Dokumenten. Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedrigerer Quote mit abweichenden Fragen 2 mal durchgeführt werden, bevor die Schulung erneut durchgeführt werden muss.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz, §12 Unterweisung „Verpflichtet Unternehmer die Mitarbeiter zu unterweisen“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 70 – „Arbeitsmittel – Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen, etc.“
- DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“
- Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Themen in dieser Unterweisung
Dokumentation, Sorgfaltspflichten; Kontrolle und Prüfung von Dienstfahrzeugen; Prävention: Fahrtvorbereitung, Sicheres Fahrverhalten, Erhaltung der Fahrtüchtigkeit, Arznei- und Suchtmittel; Verhalten bei Pannen & Unfällen; Haftung
ERGONOMIE FÜR BÜROMITARBEITER
In den meisten Fällen sitzen ihre Büromitarbeiter rund 40 Stunden in der Woche an Ihrem Arbeitsplatz. Während dieser Tätigkeit entwickeln sich Angewohnheiten, die massiven Einfluss auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter ausüben können. In dieser Unterweisung vermitteln wir das richtige Sitzen am Arbeitsplatz, Formen des dynamischen Arbeitens unter Berücksichtigung von Bewegungsabläufen und den Umgang mit etwaigem Stress. Mehr erfahren
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz §3 Grundpflichten des Arbeitgebers „Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- Arbeitsstättenverordnung Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1 „Die Richtlinien zur Gestaltung des Arbeitsplatzes“
Themen in dieser Unterweisung
Richtiges Sitzen am Bildschirmarbeitsplatz, dynamische Arbeiten (viel Bewegung in den Büroalltag einbinden), Umgang mit Stress, da mental die Belastung hoch sein kann.
ERGONOMIE FÜR KRAFTFAHRER
40 % der LKW-Fahrer leiden an Rückenbeschwerden. Das stundenlange Fahren im LKW bedeutet Dauerstress für die Bandscheiben. In dieser Unterweisung vermitteln wir das richtige sitzen und das perfekte Einstellen des Sitzes hinter dem Lenkrad, die korrekten Einstellungen der Spiegel zur Körperhaltung und die richtigen Dehnübungen in den Fahrerpausen. Mehr erfahren
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz §3 Grundpflichten des Arbeitgebers „Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- Arbeitsstättenverordnung Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1 „Die Richtlinien zur Gestaltung des Arbeitsplatzes“
Themen in dieser Unterweisung
Richtiges Sitzen hinter dem Lenker (Sitz perfekt einstellen), korrekte Einstellungen der Spiegel, saubere Scheiben und Spiegel als Teil der Ergonomie, richtige Bewegung (Dehnübungen) in den Fahrpausen.
ERGONOMIE FÜR LAGERMITARBEITER
Viele Lagermitarbeiter sind sich nicht darüber bewusst, wie sehr sie ihre Gesundheit und ihre Bandscheiben nachhaltig belasten. In dieser Unterweisung vermitteln wir das Wissen über die richtige Form des rückenschonenden Hebens und Tragen, das Auf- und Absteigen von Ladeflächen oder auch das korrekte ergonomische Sitzen auf dem Gabelstapler. Mehr erfahren
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz §3 Grundpflichten des Arbeitgebers „Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- Arbeitsstättenverordnung Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1 „Die Richtlinien zur Gestaltung des Arbeitsplatzes“
Themen in dieser Unterweisung
Rückenschonendes Heben und Tragen, Auf- und Absteigen von Ladeflächen, Korrekter Sitz im Gabelstapler
PSA (PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG)
Die Entscheidung über die Anschaffung von „persönlicher Schutzausrüstung“ (PSA) ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung durchzuführen. Hierfür geht man nach dem „TOP-Prinzip“ vor: Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. In dieser Unterweisung gehen wir ausführlich auf die damit verbundenen Notwendigkeiten hierzu ein. Mehr erfahren
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz §3 Grundpflichten des Arbeitgebers „Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- PSA-Benutzerverordnung „regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten“
Themen in dieser Unterweisung
Allgemeine Grundlagen, PSA-Arten im Überblick: Hautschutz, Kopfschutz, Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Körperschutz
DIGITALER TACHOGRAPH
Bereits seit 2006 werden Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit digitalen Tachographen ausgestattet. Seit der Einführung der EU-Verordnung 165/2014 haben Unternehmer von Speditionen verantwortlich dafür zu sorgen, dass das Fahrpersonal hierfür angemessen geschult und das digitale Kontrollgerät korrekt von ihnen bedient werden kann. Mit dieser Schulungseinheit kommen Sie als Unternehmer Ihrer Verpflichtung nach, dessen Unterlassung bußgeldbewährt ist. Diese Unterweisung schult Fahrpersonal im Umgang mit Kontrollgeräten der Marke VDO. In Anlehnung an die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten, erklären wir die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrerkarte, sowie die Menüführung der Kontrollgeräte. Mehr erfahren
Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei Erreichen von 80 % der richtigen Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014, Artikel 33 Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens
Themen in dieser Unterweisung
Datenerfassung, Datenverlauf, Kartenarten, Fahrerkarte, Verlust/Diebstahl/Defekt, Bedienung des Kontrollgerätes, Gerätearten, Release-Stand, Landeingabe, Abfahrtkontrolle, Nachtrag, Ausdruck
GEFAHRGUT (ADR – STRASSE) STÜCKGUT-TRANSPORT
Neben dem Arbeitsschutz müssen auch die Beteiligten am Gefahrguttransport in regelmäßigen Abständen (spätestens, wenn sich die Vorschriften ändern, in der Regel im ungeraden Jahr) unterwiesen werden. Die Gefahrgutvorschriften beschreiben, dass niemand im Gefahrgutbereich tätig sein darf, der nicht über eine erforderliche Unterweisung verfügt. Das gilt sowohl für den tatsächlichen Umgang mit dem Gefahrgut als Verpacker, Verlader, Entlader, als auch für die Personenkreise die Beförderungspapiere oder Transportaufträge erstellen. Mehr erfahren
Um der regelmäßigen Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 ADR nachzukommen, wurde diese digitale Unterweisung entwickelt.
Die interaktive Führung wird begleitet von einem Sprecher, Hyperlinks zu wichtigen Quellen und relevanten Dokumenten, die als PDF im Programm integriert sind. Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn Binnenschifffahrt (GGVSEB) §27 (5)
- ADR Kapitel 1.3
Themen in dieser Unterweisung
Identifikation von Gefahrgut, Klassifizierung, Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstungsgegenstände, Pflichten in der Transportkette, 1.000-Punkte-Regel, Begrenzte Menge (LQ)
Gefahrgut 1.3 (ADR – Straße) Tank-Transport
Neben dem Arbeitsschutz müssen auch die Beteiligten am Gefahrguttransport in regelmäßigen Abständen (spätestens, wenn sich die Vorschriften ändern, in der Regel im ungeraden Jahr) unterwiesen werden. Die Gefahrgutvorschriften beschreiben, dass niemand im Gefahrgutbereich tätig sein darf, der nicht über eine erforderliche Unterweisung verfügt. Das gilt sowohl für den tatsächlichen Umgang mit dem Gefahrgut als Befüller, Entlader, als auch für die Personenkreise die Beförderungspapiere oder Transportaufträge erstellen. Mehr erfahren
Um der regelmäßigen Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 ADR nachzukommen, wurde diese digitale Unterweisung entwickelt.
Die interaktive Führung wird begleitet von einem Sprecher, Hyperlinks zu wichtigen Quellen und relevanten Dokumenten, die als PDF im Programm integriert sind. Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedriger Quote mit abweichenden Fragen erneut durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn Binnenschifffahrt (GGVSEB) §27 (5)
- ADR Kapitel 1.3
Themen in dieser Unterweisung
Identifikation von Gefahrgut, Klassifizierung, Tanks, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstungsgegenstände, Pflichten in der Transportkette, Tunnelbeschränkungscode
FLURFÖRDERZEUGE
Flurförderzeuge sind vielseitig einsetzbare Transportgeräte, die von Unternehmen bereitgestellt und von den Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit benutzt werden. Dazu gehören Gabelstapler und Hubwagen, die nach § 1 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel gelten. Der Einsatz von Flurförderzeugen hat somit für den Arbeitgeber weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der einzuhaltenden Arbeitsschutzvorschriften. Darüber hinaus ergibt sich für den Arbeitgeber nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht zur jährlichen Unterweisung seiner Beschäftigten. Mehr erfahren
Um dieser rechtskonform nachzukommen, wurde diese digitale Folgeunterweisung nach den Anforderungen der DGUV entwickelt. Die interaktive Führung wird begleitet von einem Sprecher sowie Hyperlinks zu wichtigen Quellen und relevanten Dokumenten. Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedrigerer Quote mit abweichenden Fragen 2 mal durchgeführt werden, bevor die Schulung erneut durchgeführt werden muss.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz, §12 Unterweisung „Verpflichtet Unternehmer die Mitarbeiter zu unterweisen“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 70 – „Arbeitsmittel – Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen, etc.“
- DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
Themen in dieser Unterweisung
Grundlagen, Anforderungen, Pflichten, Betrieb von FFZ, Umgang mit Last, Be- und Entladen von Fahrzeugen und von Regalen, Regelmäßige Prüfung, Unfallgeschehen,
ABFAHRTKONTROLLE
ABFAHRTKONTROLLE Im Güterverkehr muss jeder Straßentransport mit einer Abfahrtkontrolle beginnen. Bei unzureichender oder gar fehlender Durchführung drohen dem Fahrer und der Unternehmensleitung Sanktionen. Um dem Fahrpersonal das erforderliche Wissen zu vermitteln, haben wir die Unterweisung „Abfahrtkontrolle“ in drei verschiedenen Ausführungen entwickelt: • Stückgut • Schüttgut • Tank Mehr erfahren
Die Module behandeln detailliert alle Kontrollpunkte und gehen auf die Besonderheiten der jeweiligen Fahrzeuge ein. Mit unseren praxisrelevanten Tipps können die Abfahrtkontrollen zeiteffizient durchgeführt werden und mit der enthaltenen Checkliste bleibt kein Punkt mehr ungeprüft.
Die interaktive Führung wird begleitet von einem Sprecher sowie Hyperlinks zu wichtigen Quellen und relevanten Dokumenten. Am Ende der Unterweisung gibt es einen Multiple-Choice-Test, mit dem der Mitarbeiter sein erlerntes Wissen überprüfen kann. Bei 80 % richtiger Antworten wird ihm ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedrigerer Quote mit abweichenden Fragen 2-mal durchgeführt werden, bevor die Schulung erneut durchgeführt werden muss.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz, §12 Unterweisung „Verpflichtet Unternehmer die Mitarbeiter zu unterweisen“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1, §4 Unterweisung der Versicherten. „Regelt wie Unternehmer Ihre Mitarbeiter unterweisen. Mindestens 1-mal jährlich. Unterweisungen sind zu dokumentieren.“
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 70 – Fahrzeuge
- StVo / StVZO
- HGB
- DIN EN 12195-1 / VDI 2700
- ADR / GGVSEB
Themen in dieser Unterweisung
Rechtsgrundlagen, Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Prüfpunkte, Vorgaben, Hilfsmittel, Tipps, Checklisten, VorGEHENsweisen, Besonderheiten
HACCP für Lager- & Fahrpersonal
Das in der Lebensmittelproduktion tätige Personal muss über die Grundlagen von HACCP informiert und entsprechend geschult werden. HACCP ist nicht nur eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Unterweisung können Mitarbeiter sensibilisiert werden, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen einzuleiten. Mehr erfahren
Unsere digitale HACCP-Schulung wurde gemäß den Anforderungen der DGUV entwickelt und bietet eine interaktive Führung durch das Thema. Ein Sprecher begleitet die Schulung und es gibt Hyperlinks zu wichtigen Quellen und Dokumenten. Am Ende der Schulung gibt es einen Multiple-Choice-Test, um das erlernte Wissen zu überprüfen. Bei 80 % richtiger Antworten wird ein Zertifikat ausgestellt. Der Test kann bei niedrigerer Quote mit abweichenden Fragen 2-mal durchgeführt werden, bevor die Schulung erneut absolviert werden muss.
Gesetzliche Grundlagen
• (Lebensmittel)Basisverordnung
• Hygieneverordnung
Themen in dieser Unterweisung
Bedeutung von HACCP, Begriffe, Identifikation von Gefahren, Vermeidung von Gefahren, Dokumentation, Verantwortlichkeiten, Mitwirkungspflichten
Weitere Schulungen und Unterweisungen sind bereits in der Umsetzung: Ladungssicherung, Lithiumbatterien, Leitern und Tritte, Lärm, Hautschutz, u.v.a.
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