Unterweisungspflichten im Betrieb
Was sind gesetzliche Unterweisungspflichten?
Gesetzliche Vorgaben zu Pflichtunterweisungen finden sich in § 6 Abs. 1 S. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens einmal jährlich über die Gefahren und Risiken ihrer Tätigkeit sowie über die Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Gefährdungen zu unterweisen.
Welche Rechtsgrundlagen muss man kennen und beachten?
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die die Durchführung von Pflichtunterweisungen im Betrieb vorgeben. So müssen beispielsweise nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestimmte Unterweisungspflichten eingehalten werden. Die meisten dieser Vorgaben finden sich – unter anderem – in den folgenden Paragrafen:
Paragraf 3 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO): Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, die ihm vom Arbeitgeber erteilten Weisungen zu befolgen und sich an die Arbeits-, Produktions- und Qualitätsnormen zu halten, um Arbeitssicherheit zu gewährleisten. –
Paragraf 13 Absatz 1 der Bergbau- und Metallarbeiterverordnung (BMV): Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber alle notwendigen Informationen über ihre Arbeitsweise und ihren Gesundheitszustand mitzuteilen. Ein weiteres Gesetz, das Pflichtunterweisungen regelt, ist das Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach diesem Gesetz sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter in Bezug auf den Umgang mit Gefahrstoffen zu schulen. Die Schulung sollte auf den Einsatz bestimmter Gefahrstoffe abgestimmt sein und alle relevanten Regelungen berücksichtigen.
Die DGUV Vorschrift 1 im § 4 sagt folgendes aus:
Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu informieren.
Dies beinhaltet auch die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und die Maßnahmen, um diese zu vermeiden. Die Unterweisung muss gegebenenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich. Sie muss außerdem dokumentiert werden. Die Gestaltung von Unterweisungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist eine wichtige Aufgabe für jeden Betriebsleiter. Unterweisungen sollten regelmäßig stattfinden und alle Mitarbeiter umfassend informieren, damit sich diese angemessen verhalten können und die Gefahr schwerer Unfälle minimiert wird.
Die folgende Checkliste erleichtert die Planung und Durchführung von Unterweisungen:
– Informieren Sie die Mitarbeiter rechtzeitig über den Zeitpunkt und den Ablauf der Unterweisung. – Bereiten Sie die Unterlagen und das Präsentationsmaterial vor.
– Gestalten Sie die Unterweisung interessant und abwechslungsreich, damit die Mitarbeiter aufmerksam bleiben.
– Achten Sie darauf, dass alle Fragen der Mitarbeiter beantwortet werden.
– Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben.
Arbeitsplatzunterweisungen müssen sorgfältig geplant und durchgeführt werden, um effektiv zu sein. Unterweisungen sollten in Detail gehen und die Gelegenheit zu einem regen Austausch und zur Beantwortung von Fragen bieten. Nur so können Unterweisungen wirklich effektiv sein.
Was ist nach erfolgreicher Durchführung einer betrieblichen Unterweisung zu tun?
Im Anschluss an eine betriebliche Unterweisung ist es wichtig, die Ergebnisse zu dokumentieren. Dies kann in Form einer Teilnahmebestätigung oder eines Zertifikats erfolgen. Ebenso sollten die Unterweisungsunterlagen für zukünftige Schulungen bereitgestellt werden.